1. Grundsätze der Konzernrechnung
1.1 Grundsätze der Konzernrechnung
Die Kantonsspital Glarus Gruppe umfasst die Betriebe Kantonsspital Glarus AG und Kantonsspital Glarus Immobilien AG. Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt in Übereinstimmung mit den bestehenden Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER). Die Konzernrechnung basiert somit auf betriebswirtschaftlichen Werten und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
1.2 Unternehmensfortführung
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurde vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen; das heisst, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung davon ausgehen, dass der Konzern seine Geschäfte in absehbarer Zukunft fortführen und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu verwerten und seine Verbindlichkeiten zeitgerecht zu begleichen.
2. Konsolidierungsgrundsätze
2.1 Konsolidierungskreis
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Kantonsspital Glarus AG und der Kantonsspital Glarus Immobilien AG.
2.2 Konsolidierungsmethode
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der angelsächsischen Purchase-Methode. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100 Prozent erfasst. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
3. Bewertungsgrundsätze
3.1 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Post- und Bankguthaben. Sie werden zu Nominalwerten bewertet.
3.2 Wertschriften
Bei den Wertschriften des Umlaufvermögens handelt es sich um leicht liquidierbare Wertschriften. Sie sind zu aktuellen Werten bewertet. Liegt kein aktueller Wert vor, so sind die Wertschriften höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen kurzfristigen Forderungen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendigen individuellen Einzelwertberichtigungen.
3.4 Übrige kurzfristige Forderungen
Die übrigen kurzfristigen Forderungen werden zu Nominalwerten eingesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen sind angemessen berücksichtigt.
3.5 Vorräte
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen sämtliche – direkten oder indirekten – Aufwendungen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort bzw. in ihren derzeitigen Zustand zu bringen (Vollkosten). Zur Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind grundsätzlich die tatsächlichen Kosten massgebend. Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Die wertmässige Lagerbewirtschaftung erfolgt nach der FIFO-Methode. Bei der Bestimmung des Netto-Marktwertes wird vom aktuellen Marktpreis auf dem Absatzmarkt ausgegangen.
3.6 Sachanlagen
Die vorgenommenen linearen Abschreibungen auf den Sachanlagen basieren auf folgenden Nutzungsdauern, angelehnt an H+ REKOLE®:
Jahre |
% |
|
Bebautes und unbebautes Land |
– |
– |
Immobile Sachanlagen |
33,3 |
3 % |
Installationen |
20 |
5 % |
Mobiliar Einrichtungen |
10 |
10 % |
Maschinen Fahrzeuge |
5 |
20 % |
Medizintechnische Anlagen |
3 – 8 |
12,5 |
Informatikanlagen |
4 |
25 % |
3.7 Immaterielle Anlagen
Die vorgenommenen linearen Abschreibungen auf den Immateriellen Anlagen basieren auf folgenden H+ REKOLE® Nutzungsdauern:
Jahre |
% |
|
Immaterielle Anlagen |
4 |
25 % |
3.8 Ausserbilanzgeschäfte
Eventualverbindlichkeiten und weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss führen und dieser Mittelabfluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
3.9 Personalvorsorge
Die Kantonsspital Glarus AG ist der Pensionskasse des Kantons Glarus, der Vorsorgestiftung VSAO und der Vorsorgestiftung VLSS angeschlossen.
Die Erfolgsrechnung enthält die in einer Periode geschuldeten Zahlungen sowie den laufenden Aufwand für die Erfüllung der übrigen Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen gemäss Swiss GAAPFER 16.
3.10 Forschung und Entwicklung
Der Aufwand für die Forschung und Entwicklung wird in der Erfolgsrechnung belastet.
3.11 Betriebsfremde Tätigkeiten
Es wurden keine betriebsfremden Tätigkeiten separat ausgewiesen. Die Tätigkeiten von Cafeteria, Personalrestaurant und Parkplätze werden unter dem Ertrag «Leistungen Dritte/Personal» ausgewiesen.
3.12 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zum Nominalwert erfasst. Alle Aktiv- und Fremdkapitalposten in Fremdwährung werden per Bilanzstichtag nach der Stichtags-Methode umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs der Transaktion oder zum Durchschnittskurs des Monats, in dem die Transaktion stattgefunden hat, umgerechnet.
3.13 Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus welchem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und/oder Fälligkeit zwar ungewiss, aber schätzbar ist. Diese Verpflichtung kann auch auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund der Neubeurteilung erhöht, beibehalten oder aufgelöst.
Weiterlesen: ANHANG Erläuterungen